Projekte


Wohnquartier Bant Eyland

Projektbeschreibung

 

Auf der Nordseeinsel Juist wird dringend weiterer Wohnraum benötigt. In der Vergangenheit waren Bautätigkeiten auf der Insel überwiegend von privaten Einzelinvestoren geprägt. Der Erfolg für die Dorfgemeinschaft blieb oftmals aus. Mit dem "Wohnquartier Bant Eyland" soll ein Gemeinschaftsprojekt entstehen, dass tatsächlichen Mehrwert bei der Wohnraumversorgung generiert. Dieses sowohl als Dauerwohnraum für Einheimische sowie als Mitarbeiterappartments zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber. Unsere Genossenschaft hat bei der Inselgemeinde angeregt eine Grünfläche am Friedhofsweg in Bauland umzuwidmen. Ein Quartier durchmischt aus Dauerwohnraum und Mitarbeiterunterkünften soll entstehen. Im Mai 2022 leitete der Gemeinderat mit dem Aufstellungbeschluss das Bauleitverfahren zur Änderung des Bebauungsplans ein.

 

Das "Wohnquartier Bant Eyland" soll auf einer über 3.000m² großen Fläche entstehen. Eigentümer des Grundstücks ist das Land Niedersachsen. Es sollen Erbbaurechte, unter Bezug auf den bis 31.12.2024 gültigen Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums 7.11.2018 - 27006-004 (Ministerialblatt 21.11.2018 Nummer 38/2018), gebildet werden. Für die Entwicklung der Fläche bedarf es einer Analyse des benötigten Wohnraums, der Erfassung potentieller Erbbaurechtsnehmer, baurechtliche Planungsleistungen, eines Energie- sowie Grundstückskonzepts und einer Strategie zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen. Baurecht, Gestaltungssatzung, optimierte Bautechniken aufgrund der Insellage und Autofreiheit, das Energiekonzept sowie das Niedersächsische Quartiersgesetz müssen in Einklang gebracht werden. Es soll ein Gesamtkonzept aus Baumaßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen, dass im nächsten Schritt bei der Umsetzung des Quartiers als Arbeitspapier dienen soll bzw. in der Folge in den Bauantrag übergeht. Die benötigte Fachexpertise wird nach der Bedarfsanalyse hinzugezogen und zu einem Großteil aus Fördermitteln bezahlt. 

 

Projektziele

  • detaillierte Ermittlung zum Wohnraumbedarf durchführen 
  • potentielle Erbbaurechtsnehmer ermitteln
  • Verhandlungsvorbereitung zu Erbbaurechtsverträgen
  • Sicherungskonzept zur Vermeidung von Grundstücksspekulation im Erbbaurecht entwickeln 
  • Wohnraumnutzung dauerhaft gewährleisten
  • Bestandteile fur den Entwurf einer Quartierssatzung definieren 
  • bauantragsfähige Unterlagen erhalten
  • Ausarbeitungen der Inselgemeinde übergeben

Quartiersziele

  • Dauerwohnraum langfristig sichern
  • Grundstücksspekulationen vermeiden
  • Energiekonzept abstimmen
  • bauliche Gestaltung abstimmen (z.B. einheitliche Wege und Einfriedung)
  • Umlageregelung für Quartierskosten

 Projektzeitraum

  • 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023

 

Projektverlauf